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Seit dem 1. Januar 2021 ist die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft. Auch diese größere Reform wird vermutlich nicht die letzte bleiben. Das EEG unterliegt ständigen Änderungen und Verbesserungen. Die große Reform wurde ins Leben gerufen, um die Folgen des Klimawandels einzudämmen. Der Ausstieg aus der gefahrenträchtigen Atomkraft sowie aus den fossilen Energieträgern, wie Kohle, war immer Diskussionspunkt.

Vor der Reform wurden im Rahmen von Protesten Forderungen laut, schnellstmöglich auf 100 Prozent erneuerbare Energien umzustellen. Diese sollten möglichst naturverträglich sein und weitgehend in Bürgerhand liegen. Nun greift das reformierte Erneuerbare-Energien-Gesetz seit mehr als einem Jahr. Es bringt viel Positives, aber auch Kritikpunkte. Lesen Sie hier alles über die Vor- und Nachteile.

Was ist das Hauptziel der EEG Novelle?

Das Hauptziel der Energiereform ist es, bis zum Jahr 2030 mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen. In den letzten 20 Jahren, ab Einführung des EEG im Jahr 2000, gab es immer wieder kleine und größere Anpassungen. Damit ist nun eine große Reform erforderlich geworden. Bei der Umsetzung spielen auch Beschlüsse auf internationaler Ebene eine entscheidende Rolle. So war u.a. das Pariser Klimaschutzabkommen ein Vorbild bei der Neugestaltung des EEG.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll planbarer und damit besser gesteuert werden können. Dazu beinhaltet die Reform sogenannte Etappenziele, die aktuell so aussehen: Bis zum Jahr 2025 soll der Anteil der erneuerbaren Energien 40 bis 45 Prozent betragen und ab dem Jahr 2035 zwischen 55 und 60 Prozent. Die wichtigsten Ziele sind der Ausbau von Wind- und Solarenergie.

Deutliche Mengenziele bei Wind und Solarkraft

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Zu den erreichbaren Etappenzielen gibt es immer wieder kleinere Abweichungen. Prinzipiell hat sich der Bund aber, wie folgt, geeinigt.

Windkraft

Die Leistung der Windkraft lag im Jahr 2019 noch bei etwa 54 Gigawatt. Bis zum Jahr 2030 soll diese auf 71 Gigawatt ansteigen. Das will die Regierung durch nachstehende Maßnahmen erreichen:

  • Im Süden der Bundesrepublik Deutschland sollen neue Windräder errichtet werden.
  • Den Kommunen wird eine Teilhabe an den Gewinnen versprochen. So soll die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöht werden.
  • Möglicherweise ist vorgesehen, dass die Anwohner den Strom günstiger erhalten können.
  • Alte Windkraftanlagen sollen im Rahmen der EEG Novelle modernisiert werden.

Ausschreibungsvolumen für Windenergie an Land

Mit der Anpassung der Ausschreibungsvolumina für Windenergieanlagen an Land ist eine weitere wesentliche Veränderung an den Start gegangen. Gemäß dieser Vorschrift ist die BNetzA (Bundesnetzagentur) verpflichtet, das Volumen der Windkraft-Ausschreibung zu reduzieren, sofern eine höhere eingereichte Gebotsmenge zu erwarten ist, als es bei der ausgeschriebenen Menge der Fall ist. Experten vermuten, dass diese endogene Rationierung eine Abwärtsspirale beim Angebot von Windenergie zur Folge haben könnte. Die genaue Zuschlagsmenge ist wegen der oben beschriebenen Möglichkeit der Verknappung ungewiss.

Solarenergie

Für die Solarenergie-Leistung ist mit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgesehen, dass diese Jahr für Jahr um etwa 5 Gigawatt ansteigt. Ziel sind 100 Gigawatt bis zum Jahr 2030. Geht man von der derzeitigen Leistung von etwa 52 Gigawatt aus, wäre dies eine Verdoppelung der heutigen Leistung aus Solarenergie.

Diese Maßnahmen sollen umgesetzt werden:

  • Ältere Solaranlagen werden vorläufig nicht mit intelligenten Stromzählern aufgerüstet.
  • Aus Ausschreibungen zur Abnahme von Strom aus großen Solaranlagen geht der Zuschlag an denjenigen, der die geringsten Abnahmepreise für diesen Solarenergie-Strom verlangt.

EEG-Reform kein fester Status

Mit der großen Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetz ist nicht das Ende erreicht. Es handelt sich hierbei eher um einen laufenden Prozess. So werden auch im EEG 2022 die Zubaumengen im Hinblick auf erneuerbare Energiesysteme, die EEG-Umlage sowie die Richtlinien zur Förderung erneuerbarer Energien aktualisiert und neu festgelegt. Die EEG-Reform für Photovoltaik & Co. macht deutlich, welche bedeutende Rolle das Gesetz im Hinblick auf den Ausbau der erneuerbaren Energien spielt.

Änderungen bei der EEG-Umlage

Mit Inkrafttreten des reformierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dürfen Privaterzeuger umlagefrei über einen Energieverbrauch von 30 Kilowatt verfügen, während bis zum Zeitpunkt der Reform lediglich 10 Kilowatt vorgesehen waren. Vollständig von der EEG-Umlage befreit ist die Produktion von grünem Wasserstoff.

Kritik an der EEG Novelle sowie deren Vor- und Nachteile

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Wo große ergebnisreiche Gesetze entstehen gibt es viele Positivaspekte. Reformen rufen jedoch auch Kritiker auf den Plan.

Größter Vorteil der EEG-Reform

Der Klimaschutz erhält endlich die gesetzlich festgeschriebene Bedeutung, die dringend notwendig ist, wollen wir unser Klima für uns und unsere Nachfolgen optimieren.

Vorteil für bestimmte stromerzeugende Anlagen

Für festgelegte Technologien sind EEG-Vergütungen vorgesehen. Bei gewissen stromerzeugenden Anlagen ist das die Einspeisevergütung. Diese ist für folgende vier Anlagen relevant:

  • 1. Photovoltaik-Anlagen
  • 2. Windkraftanlagen
  • 3. Biomasseanlagen
  • 4. Geothermieanlagen

Ausweitungen auf weitere Technologien sind aktuell nicht geplant, jedoch auch keine Einschränkungen.

Neuerungen auch für private Anlagen ab 2021

Bedeutende Änderungen für die Nutzung privater Anlagen sind mit der EEG-Reform 2021 ebenfalls vorgesehen, die für Sie als Privatnutzer so manchen Vorteil mit sich bringt:

Die EEG-Umlage-Befreiung greift jetzt auch für Privatnutzer bis zu einer Leistung von 30-Kilowatt-Peak. Besonders Besitzerinnen und Besitzer von Dachanlagen mittlerer Größen und großen Anlagen auf dem Dach freuen sich so über eine deutliche Ersparnis.

Auch für Eigentümer älterer Photovoltaik-Anlagen sieht die EEG-Reform deutliche Positivaspekte vor. Betreiben Sie eine ältere Anlage mit einer Leistung bis zu 7 Kilowatt-Peak, brauchen Sie nun keine teuren Smart-Meter mehr zu installieren.

Eine Smart-Meter-Pflicht wurde dagegen mit der EEG-Reform für Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 25 kW technische Einrichtung eingeführt. So ist über ein Smart-Meter-Gateway jederzeit die IST-Einspeisung ablesbar.

Ein weiterer begrüßenswerter Pluspunkt

Anlagen, deren Vergütungs-Berechtigung nach 20-jähriger Laufzeit erlischt, werden automatisch in eine neue Vergütungsoption übertragen. Das ermöglicht einen Weiterbetrieb von älteren Anlagen. Somit gilt die Einspeisevergütung auch für alte Anlagen (zum Jahresmarktwert abzgl. der Vermarktungsaufwendungen).

Solarstrom zur Miete DZ-4: Vorteile aus der EEG-Reform

Falls Sie keine eigene Photovoltaik-Anlage besitzen, sondern diese zur Miete betreiben, dürfen Sie sich ebenfalls über die Änderungen der EEG-Reform freuen. Das Modell ‘Solarstrom zur Miete’ lohnt sich jetzt noch mehr, da die EEG-Umlage jetzt auch bei einem Eigenverbrauch bei mittelgroßen Photovoltaik-Anlagen von bis zu 30 Kilowatt-Peak entfällt. Darüber hinaus besteht mit der Reform für Sie als Mieter einer Photovoltaik-Anlage kein akuter Handlungsbedarf. Unterstützen Sie somit entspannt die Klimaschutz-Aktivitäten.

Weitere deutliche Veränderungen für Besitzer größerer Solaranlagen

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Betreiben Sie eine größere Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung zwischen 300 und 750 Kilowatt-Peak, ergeben sich aufgrund der Größe weitere Änderungen für Sie.

Für Anlagen dieser Größenordnung, erhalten Sie (bei Eigengebrauch) eine erheblich geringere Marktprämie, falls diese nach dem 1. April 2021 in Betrieb genommen wurden. In diesem Fall kann höchstens für 50 Prozent der erzeugten Strommenge eine Prämie gezahlt werden.

Wichtigste Änderungen und Vorteile nochmals in der Kurzübersicht

Anpassung EEG-Umlage

Bei Eigengebrauch Befreiung von der EEG-Umlage bis 30 kWp (vorher bis 10 kWp).

Neuerungen für ältere PV-Anlagen (bis zu 20 Jahren +)

bis 7 kWp kein Smart-Meter notwendig; neue Vergütungsoption für ältere Anlagen.

Anpassung Marktprämie für große Anlagen auf dem Dach

Anlagen mit 300 bis 750 kWp nur etwa halbe Marktprämie bei Eigenverbrauch.

Anpassungen für Mietstrom-Modelle

Mietstrom ist gewerbesteuerbefreit plus weitere Erleichterungen für Betreiber von Mieterstromanlagen.

Profitieren Sie privat von der EEG-Vergütung

Auch privat profitieren Sie weiterhin von der EEG-Vergütung für private Photovoltaik-Anlagen als Dachaufbau. Hinsichtlich der Höhe der Einspeisevergütung für Photovoltaik als Dachmontage erfolgte eine monatliche Anpassung.

Aktuelles Beispiel: Februar 2022

Anlagenleistung: bis 10 kWp
Vergütungssatz: 6,73 Cent je kWh

Anlagenleistung: bis 40 kWp
Vergütungssatz: 6,53 Cent je kWh

Anlagenleistung: bis 100 kWp
Vergütungssatz: 5,11 Cent je kWh

Anlagenleistung: bis 100 kWp (auf Nichtwohngebäuden)
Vergütungssatz: 4,60 Cent je kWh

Nachteile der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021

Wissenschaftler üben laute Kritik, der geplante Ausbau von Solarenergie und Windkraft erfolge schleppend. Die Anhebung des Anteils an Windkraft und Solarenergie müsse weitaus höher ausfallen. Ansonsten ließen sich herkömmliche Kraftwerke nicht planmäßig vom Netz nehmen.

Verbände äußerten zudem, die EEG Novelle bestehe in großen Teilen aus Kompromissen. Anstatt vieler detaillierter Änderungen wurden Stimmen nach einer grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetz laut.

Einige Politiker sehen im Rahmen der Reform Widersprüche mit Bezug auf den Stromverbrauch in Deutschland. Während die Verantwortlichen der Reform davon ausgehen, dass der Stromverbrauch bis zum Jahr 2030 leicht sinken würde, sehen Experten eine drastische Anhebung des Stromverbrauches.

Diese Anhebung begründet sich wie folgt:

  • zunehmende Nutzung von Elektrofahrzeugen,
  • Einsatz von Wärmepumpen,
  • erhöhte Nutzung von Wasserstoff.

Fazit

Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetz treibt den so wichtigen Klimaschutz voran. Um die Umsetzung für Verbraucher so attraktiv wie möglich zu machen, profitieren Sie als Eigentümer einer Photovoltaik-Anlage oder Mieter einer Mieterstrom-Anlage von erheblichen Vorteilen. Wer kann so noch Nein sagen zum Klimaschutz. Falls Sie noch keine Solaranlage betreiben, gibt es jetzt keine Ausrede mehr. Verbessern Sie das Klima für sich selbst, Ihre Kinder und Enkel und alle Menschen. Denn wir sind neben uns selbst auch der Gemeinschaft verpflichtet. Mit attraktiven Vorteilen aus der EEG-Reform sollen Interessierte überzeugt werden.