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Begegnungen mit ihm lassen sich nicht vermeiden, denn er ist überall. Vermehrt er sich zu stark, kann er gesundheitsschädlich sein. Erfahren Sie hier, wie und wo Schimmel in der Wohnung entsteht, mit welchen Mitteln er bekämpft werden kann und welche Rechte Sie als Mieter haben.

So entsteht Schimmel

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Wenn Schimmel sichtbar wird, hat er schon ein fortgeschrittenes Stadium erreicht. Mikroskopisch kleine Sporen haben sich über die Luft ausgebreitet und an einem Ort angesiedelt, der für sie günstige Lebensbedingungen bereithält. Mithilfe verzweigter Fäden haben sie sich zu einem Myzel, einer Art Netzwerk, vereint. Sie benötigen vor allem eines: ausreichend Feuchtigkeit. Besetzt der Pilz organisches Material, ist seine weitere Ernährung gesichert. Hier beginnen nun Fäulnisprozesse, wie man sie auf überlagerten Lebensmitteln beobachten kann. Auf diese Weise trägt der Schimmel zu deren natürlicher Zersetzung bei und spielt eine wichtige Rolle im Kreislauf der Natur.

Aber auch anorganische Oberflächen eignen sich für den Befall mit Schimmel. Besiedelt werden Wände, Böden, Möbel und manchmal selbst Kunststoffe. Sofern genügend Feuchtigkeit vorhanden ist, lässt sich der Pilz nicht lange bitten.

Schimmel in der Wohnung

Innenräume bieten ideale Bedingungen für die Entstehung von Schimmel. Die Luftzirkulation ist im Vergleich zu draußen meist schlechter und ungleichmäßiger. Selbst in gut durchlüfteten Räumen kann es für die Zugluft schwer zugängliche Bereiche geben.

Treffen die Sporen auf eine feuchte Fläche, lassen sie sich auf dieser nieder und beginnen zu den bekannten Gebilden heranzuwachsen.

Für erhöhte Feuchtigkeit im Wohnbereich kommen verschiedene Ursachen infrage:

  • feuchte Wände durch ungenügende Wärmedämmung, Luftfeuchte kondensiert
  • fehlerhafte oder mangelhafte Lüftung
  • zu sparsames Heizen
  • Wärmebrücken an Fenstern oder Balkontüren
  • Wasserschäden, verursacht durch Rohrbrüche
  • in die Bausubstanz eindringende Feuchtigkeit aus dem Boden
  • zu kurze Phase des Austrocknens bei einem Neubau

Wie gesundheitsschädlich ist Schimmel?

Erhöhte Konzentration von Sporen in der Luft kann allergische Reaktionen wie eine laufende Nase, Niesen und Husten oder Augenreizungen hervorrufen. Vermehrtes Auftreten von Kopfschmerzen kann ebenfalls ein Symptom sein. Ein weitaus höheres Risiko stellen Atemwegserkrankungen – und Infektionen dar. In seltenen Fällen kann es zu Vergiftungen mit tödlichem Ausgang kommen.
Besonders gefährdet sind immungeschwächte Menschen wie Kinder oder ältere Bürger.

Schimmel beseitigen

Im Frühstadium ist der Schimmelpilz in der betroffenen Wohnung oft gar nicht zu sehen. Er siedelt sich dort an, wo er die benötigte Feuchtigkeit findet. Das kann die Rückwand eines Möbelstücks sein oder ein feuchter Bereich unter der Auslegware oder dem Laminat. Die Verkleidung der Badewanne ist ebenfalls sehr beliebt, da er hier lange unbemerkt wachsen kann.

Oft entdeckt man die befallenen Flächen erst, wenn sich die Pilzkultur so weit ausgedehnt hat, dass ihr Leben im Verborgenen nicht mehr möglich ist. Die andere Möglichkeit, den Schimmel zu bemerken, ist das Auftreten von gesundheitlichen Problemen. Da man bei allgemeinen Symptomen vor allem zu Beginn nicht weiß, was die Ursachen sind, ist hier ein Hausarzt zu Rate zu ziehen. Er kann im besten Fall von den Krankheitszeichen auf die mögliche Erklärung schließen.

Erste Hilfe bei Schimmelbefall

Um die gestaute Feuchtigkeit zu verringern, sollten Sie als Erstes den Bereich um die betroffene Stelle freiräumen. Wenn Sie bereits die Ursache der Feuchte kennen, stellen Sie diese möglichst ab. Das ist natürlich in vielen Fällen nicht ohne Weiteres möglich. Ist die Ursache zum Beispiel eine feuchte Wand, können Sie selbst erstmal nicht viel bewirken. Auch den Umzug ins neue Haus, bevor dieses durchgetrocknet war, können Sie nicht rückgängig machen. Stellen Sie aber fest, dass sich der Schimmel festsetzen konnte, weil Sie zu wenig oder falsch gelüftet haben, ist die Lösung sehr einfach.

Als Nächstes gilt es einzuschätzen, ob Sie selbst die betroffene Region vom Schimmel befreien können. Das Umweltbundesamt empfiehlt in einem Leitfaden zur Schimmelsanierung nur bis zu einer maximalen Ausdehnung von 0,5 m² bei ausschließlich oberflächlichem Befall die Sanierung in Eigenregie.
Wenn Sie weder die Ursache noch den Schimmel selbst beheben können, sollten Sie oder Ihr Vermieter einen Gutachter oder eine Fachfirma beauftragen.

Was können Sie selbst tun?

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Nun fragen Sie sich: Was tun bei Schimmel in der Wohnung? Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zuerst sollten Sie sicherstellen, dass weder Sie noch Ihre Helfer auf die Sporen allergisch reagieren oder unter einem geschwächten Immunsystem leiden. Neben den bereits erwähnten Richtlinien des Umweltbundesamtes zur Größe und Beschaffenheit der befallenen Region empfiehlt es, bei allen Sanierungsarbeiten möglichst staubarm zu agieren, um die Verteilung der Sporen über die Luft so gering wie möglich zu halten. Feuchtes Wischen ist dem trockenen Saugen vorzuziehen.

Glatte Flächen wie Fliesen oder Glas in Küche und Bad behandeln Sie am besten mit Wasser und Haushaltsreiniger. Wechseln Sie das Wasser öfter, um einer erneuten Verbreitung der Sporen entgegenzuwirken. Da sich der Schimmel sehr gerne auf dem Silikon von Fugen festsetzt, müssen Sie dieses gegebenenfalls entfernen und erneuern.

Möbel schützen

Wenn der Schimmel Ihre Möbel angegriffen hat, sollten Sie abschätzen, wie tief der Pilz in das Holz oder die Spanplatte eingedrungen ist. Wischen Sie die Stellen feucht ab, wenn sich der Schimmel nur oberflächlich gebildet hat. Befallene Rückwände von Möbeln, meistens dünne Hartfaserplatten, können Sie im Zweifelsfall entfernen und ersetzen.

Sind Bereiche Ihrer Tapeten vom Schimmelpilz befallen, sollten Sie diese auf jeden Fall entfernen und sich die darunterliegende Wand genau angucken. Stellen Sie hier eine erhebliche Feuchtigkeit fest, ist die Ursache in den meisten Fällen nicht mehr von Ihnen selbst zu beseitigen, sondern von einem Gutachter zu bewerten. Tragen Sie bei allen Arbeiten Atemmaske, Schutzbrille und Gummihandschuhe! Werfen Sie sämtliche Schutzutensilien sowie benutzte Lappen, Schwämme und Tücher nach Abschluss der Sanierung in den Müll!

Der Befall ist zu stark: Holen Sie sich Hilfe!

Unabhängig von der Größe der vom Schimmel betroffenen Fläche und den Ursachen gibt es weitere Gründe, nicht selbst Hand anzulegen. Dazu zählen allergische Reaktionen oder ein geschwächtes Immunsystem. In diesen Fällen sollten Sie direkt oder über Ihren Vermieter eine Fachfirma konsultieren. Das Gleiche sollten Sie tun, wenn der Schimmelbefall so massiv ist, dass Sie diesen nicht mehr selbst in den Griff kriegen. Parallel zur Bekämpfung müssen die Ursachen ermittelt und behoben werden, die zur Ausbreitung des Pilzes geführt haben.

Nach der Inspektion und Bewertung gibt es verschiedene Sofortmaßnahmen, die die Mitarbeiter einleiten können. Befallene bewegliche Materialien werden aus dem Raum entfernt und wenn notwendig entsorgt. Der nun leere Raum kann staubdicht abgeschottet und mit speziellen Geräten in einen Unterdruck versetzt werden. Dadurch wird verhindert, dass sich Sporen in die anderen Räume der Wohnung ausbreiten können.

Einsatz von Chemikalien

Der so präparierte Raum wird nun mit besonderen Staubsaugern behandelt, wobei Teilchen, die kleiner als 1 Mikrometer sind, aufgehalten werden. Danach erfolgt eine Feuchtreinigung und zum Abschluss die Behandlung aller Flächen mit einem Biozid. Hierbei handelt es sich um eine Chemikalie zur Bekämpfung von Mikroorganismen wie beispielsweise Pilze. Je nachdem, wo Sie wohnen, kann eine Reinigungsfirma Bern, Berlin oder Brüssel bei der Beseitigung Ihres Schimmelbefalls behilflich sein.

Welche Rechte haben Mieter und Vermieter?

Haben Sie in Ihrer Wohnung Schimmel entdeckt, sollten Sie sich zunächst eine ehrliche Antwort auf die Frage geben, ob Sie nicht selbst der Verursacher sein könnten. Falsches oder zu kurzes Lüften könnte ein Grund sein. Zu sparsames Heizen ebenfalls. Können Sie beides sicher ausschließen, sollten Sie umgehend Ihren Vermieter kontaktieren.

Er wird möglicherweise versuchen, alle Verantwortung von sich zu weisen und Ihnen die Schuld zu geben. Lassen Sie sich davon nicht beeindrucken – die Beweislast liegt bei ihm. Er muss nachweisen, dass weder bauliche Mängel oder Wasserschäden für die Schimmelbildung verantwortlich sind. Wenn ihm das gelingt, müssen Sie Ihrerseits beweisen, dass Sie pflichtgemäß mit der Wohnung umgegangen sind und durch richtiges Lüften und Heizen die Schimmelbildung verhindert haben. Dazu können Sie auch Zeugen benennen.

Gutachter beauftragen

Anschuldigungen und Widersprüche führen oft zu einem langen Hin und Her in der Argumentation und enden häufig im Streit, manchmal sogar vor Gericht. Um das zu verhindern, sollte frühzeitig ein Gutachter hinzugezogen werden. Aber Achtung: Bestellen Sie als Mieter den Gutachter, kann es passieren, dass Sie am Ende auf den Kosten sitzen bleiben. In den meisten Fällen ist der Gang zum Anwalt aber nicht nötig und der Sachverhalt ist recht eindeutig. Undichte Wasserleitungen, mangelnde Wärmedämmung oder Wasserschäden im Mauerwerk sind recht eindeutig festzustellen. Der Hausbesitzer ist für die Mängelbeseitigung verantwortlich.

Mietminderung

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In diesem Fall haben Sie ein Recht auf Mietminderung. Die Höhe ist dabei abhängig vom Grad der Beeinträchtigung. Zur Orientierung können Mietminderungstabellen herangezogen werden, die aber nicht verbindlich sind. Erweist sich die Mietminderung, die Sie vielleicht in einem frühen Stadium der Auseinandersetzung eigenständig festgelegt haben, als zu Unrecht angesetzt, kann das für Sie unangenehme Folgen haben. Der Eigentümer kann den Betrag zurückfordern oder einklagen.

Schließlich haben auch Hausherren Forderungen und Rechte. Sie als Mieter haben eine Erhaltungs- und Obhutspflicht für die Wohnung. Sie sind demnach beauftragt, die Wohnung „pfleglich zu behandeln” und Schäden zu vermeiden. Dazu zählen auch regelmäßiges und richtiges Lüften sowie ausreichendes und gleichmäßiges Heizen. Kommen Sie diesen Anforderungen nicht nach, kann der Vermieter Sie dazu auffordern und gegebenenfalls für Schäden oder Mängel haftbar machen.

Beugen Sie vor!

Sollten Sie in Zukunft vor der Frage stehen: Was tun bei Schimmel in der Wohnung? Dann sind Sie nun bestens beraten. Damit es aber erst gar nicht so weit kommt, zum Schluss noch ein paar Tipps, die Ihnen helfen sollen, der Schimmelbildung in Ihrer Wohnung keine Chance zu geben:

  • beim Stoßlüften die Fenster mehrere Minuten vollständig öffnen
  • möglichst mehrmals täglich lüften
  • in Räumen mit hoher Feuchtigkeit besonders oft lüften
  • Fliesen nach dem Duschen trocken wischen
  • gleichmäßig und ausreichend heizen
  • stellen Sie einen Feuchtigkeitsmesser in einen oder mehrere Räume

Wenn Sie sich an diese einfachen Maßnahmen halten und es keine baulichen oder akuten Mängel gibt, sollten die Sporen in Ihrer Wohnung keine Chance haben, sich anzusiedeln.