Bei der Mieterselbstauskunft handelt es sich um eine Abfrage des Vermieters beim Mieter über bestimmte Themen. Es handelt sich hierbei um persönliche Daten von Interessenten für eine freie Wohnung. Viele Mieter fragen sich berechtigterweise “ was ist erlaubt und was nicht? “. Durch die Mieterselbstauskunft möchte sich der Vermieter schützen. Die Zahl der Interessenten für eine freie Wohnung ist in der Regel hoch.
Durch die Auskunft versucht der Vermieter, die Zahl der potenziellen Mieter einzugrenzen und zu einer Besichtigung nur eine bestimmte Anzahl an Interessenten einladen. Bei manchen Fragen ist der Mieter in der Pflicht, die Frage zu beantworten. Andere Fragen sind zu persönlich und dürfen nicht abgefragt werden. Der Schutz der Privatsphäre hat immer oberste Priorität. Im Folgenden wird die Frage “ Was ist erlaubt? “ näher beschrieben.
Was darf alles abgefragt werden?
In diesem Abschnitt geht es um Themen, die abgefragt werden dürfen.
Persönliche Daten und Angaben
Es dürfen persönliche Daten über eine Person abgefragt werden. Hierzu zählen der Name, das Geburtsdatum, die Handynummer und die Anschrift der alten Wohnung.
Einkommen und Arbeitgeber
Die finanzielle Situation des Mieters kann abgefragt werden. Zahlungsfähigkeit ist besonders wichtig, damit es zu keinen finanziellen Schwierigkeiten kommt und die Miete immer rechtzeitig bezahlt wird. Neben dem Einkommen können auch die Höhe des Gehalts oder der Job abgefragt werden. Diese Fragen müssen von Ihnen beantwortet werden. Es ist wichtig, dass Sie immer wahrheitsgemäße Angaben machen. Falsche Angaben können zu einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen. Freelancer müssen neben dem Gehalt auch die aktuelle finanzielle Situation vorlegen können.
Schulden
Es kann auch die Auskunft über Pfändungen oder Schulden verlangt werden. Hier sind Sie verpflichtet, offene Forderungen oder andere Zahlungen offenzulegen. Wenn Sie Mietschulden aus einem früheren Mietverhältnis haben, ist es wichtig, die beteiligten Personen darüber in Kenntnis zu setzen. Neben Schulden müssen auch bestehende Insolvenzverfahren angegeben werden. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass alle Schulden aus den vergangenen drei Jahren offengelegt werden müssen.
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Diese Bescheinigung besagt, dass Sie in früheren Mietverhältnissen immer pünktlich Ihre Miete bezahlt haben. Zudem können Sie nachweisen, dass Sie keine offenen Mietschulden haben. Die Bescheinigung wird allerdings erst nach einigen Monaten nach dem Ende des Mietverhältnisses ausgestellt. Für den neuen Mietvertrag können Sie dieses Schreiben nur in seltenen Fällen vorlegen. Sie können sich alle getätigten Mieten bescheinigen lassen. Die Quittungen der Mieten können Sie dann als alternative Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vorlegen, bis das Dokument an Sie versendet werden kann.
Eine dritte Person in der Wohnung
Wenn Ihre Wohnung von einer dritten Person genutzt werden soll, müssen Sie die persönlichen Daten der Person angeben. Hier stehen Sie in einer Meldepflicht. Es ist wichtig, dass Sie diese Angabe vor Antritt des neuen Mietverhältnisses tätigen.
Haustiere
Bei der Mieterselbstauskunft kann und darf nach Haustieren gefragt werden. Manche Kleintiere sind zwar nicht meldepflichtig, sollten aber immer angegeben werden. In einem großen Gebäude wohnen Sie selten alleine und könnten Probleme mit den Nachbarn bekommen. Geben Sie alle relevanten Daten über potenzielle Haustiere an, um später Schwierigkeiten vorbeugen zu können.
Falschangaben bei Haustieren führen in der Regel nicht zu einer fristlosen Kündigung, sondern zu einer Abmahnung. Allerdings sollten Sie sich um ein gutes Vermieter-Mieter-Verhältnis bemühen, um in der Zukunft Probleme schneller lösen zu können. Kommunikation ist hier enorm wichtig.
Gewerbliche Nutzung
Wenn eine Wohnung für eine selbstständige Arbeit oder ein Kleingewerbe genutzt werden soll, muss dies in der Mieterselbstauskunft angegeben werden. Gewerbliche Nutzung sind genehmigungs- und meldepflichtig. Ersparen Sie sich hier Schwierigkeiten und legen Sie relevante Informationen über Ihre selbstständige Arbeit offen. Potenzielle Nachbarn könnten sich über Sie beschweren, da die Wohnqualität durch zu viel Lärm beeinträchtigt werden kann.
Referenzen
Bei Referenzen dreht sich alles um Ihre früheren Mietverhältnisse und wie Sie sich verhalten haben. Hier müssen Sie in der Regel Auskunft geben. In vielen Fällen können Ihnen Referenzen auch helfen, eine passende Wohnung zu finden.
Was darf keinesfalls erfragt werden?
Es gibt auch Fragen, die Sie als Mieter nicht beantworten müssen. Diese Themen und Fragen werden in diesem Abschnitt genauer beschrieben.
Gehalt von Angehörigen
Sie ziehen in die Wohnung ein. Fragen zum Gehalt von engen Verwandten oder Freunden müssen Sie nicht beantworten. Wenn es sich bei den Verwandten um einen Mitmieter handelt, müssen Sie Angaben machen.
Fragen zu Kinderwunsch, Schwangerschaft oder Familienstand
Kinderwunsch, Schwangerschaft, Familienstand oder andere Fragen zu Ihren persönlichen Interessen sind unzulässig. Bei diesen Daten handelt es sich um persönliche Informationen und Ihr Privatleben. Diese Daten sind vertraulich und Sie müssen keine Angabe machen. Es ist auch erlaubt, einen Ehepartner oder ein Kind in die Wohnung mit aufzunehmen. Im Falle einer Überbelegung kann der Vermieter rechtliche Schritte einleiten. Eine Überbelegung bezieht sich immer auf die aktuellen Wohnraummietverhältnisse. Es dürfen auf zwölf Quadratmeter Wohnfläche ein Erwachsener und zwei Kinder wohnen und leben. In den meisten Fällen kommt es jedoch nicht zu einer Überbelegung.
Fragen nach Behinderungen oder Krankheiten
Bei Krankheiten, Behinderungen oder anderen körperlichen Beeinträchtigungen müssen Sie keine Angabe machen. In vielen Fällen sind diese Fragen auch überflüssig, da bereits bei der Besichtigung klar ersichtlich ist, dass Sie körperlich beeinträchtigt sind. Falls trotzdem eine Frage zu Ihrem körperlichen Zustand auftaucht, sind Sie nicht verpflichtet, diese Frage zu beantworten. Es kann jedoch hilfreich sein, wenn Sie offen über Krankheiten kommunizieren. Vermieter könnten Sie bei bestimmten Problemen unterstützen oder Sie beraten.
Fragen zu Vorstrafen
In den meisten Fällen sind Fragen zu Ihrem Vorstrafenregister nicht zulässig. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn Sie eine Vorstrafe durch ein früheres Mietverhältnis haben, sind Sie verpflichtet, diese anzugeben.
Fragen zu Interessen und Sexualität
Ihre Interessen, Hobbies, Sexualität, Hautfarbe, Musik oder Religion sind unzulässig. Es handelt sich um Ihr Privatleben und Sie müssen hier keine Angaben machen.
Fazit
In der heutigen Zeit kann es schwer sein, eine passende Wohnung zu finden. Wohnraum ist knapp und die Nachfrage steigt immer weiter an. Bei der Suche nach einer passenden Wohnung kann Ihnen ein Immobilienmakler behilflich sein. Immobilienmakler kennen den Wohnungsmarkt und werden Sie bei allen anfallenden Themen beratend zur Seite stehen.
Seriöse Immobilienmakler finden Sie im Netz oder in der Nähe Ihres neuen Wohnortes. Suchen Sie im Netz nach Immobilienmakler Schwetzingen, München, Berlin, Hamburg oder Bremen. In einem Beratungsgespräch können Sie Ihre Wünsche und Anforderungen an eine potenzielle Wohnung erwähnen. Die Mieterselbstauskunft ist wichtig, damit Sie Angaben über sich machen können. Vermieter nutzen die Auskunft, um passende Interessenten für eine Wohnung zu einer Besichtigung einzuladen.
Es ist wichtig, dass Sie sich im Voraus über erlaubte und unzulässige Fragen informieren. Unzulässige Fragen müssen Sie nicht beantworten. In manchen Fällen kann es jedoch sinnvoll sein, diese Fragen zu beantworten, um potenzielle Schwierigkeiten mit anderen Mietern zu vermeiden. Sie sollten alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Falschangaben können als Täuschung gewertet werden und Sie werden fristlos gekündigt. In diesem Fall haben Sie auch keine Möglichkeit, gerichtlich dagegen vorzugehen.